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Svice
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, nden die nachfolgenden Reisebedingungen mit
Ausnahme der Ziffern 5.2, 7, 11 und 16 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich
gemacht. Vorstehende Regelungen nden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
REISEBEDINGUNGEN DER ALDIANA GMBH
8. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem
solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt
ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Ver-
halten ursächlich auf einer Verletzung unserer
eigenen Informationspichten beruht. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reise-
preis; wir müssen uns jedoch den Wert der er-
sparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird – auszugsweise – auf die gesetzliche
Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom
Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reise-
veranstalter keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außerge-
wöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich
hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut-
baren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in
den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. […]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeid-
barer, außergewöhnlicher Umstände an der
Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall
hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von
dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise-
veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rück-
tritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpich-
tet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-
halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
10. Mitwirkungspichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt-
ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter
Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspicht Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit
wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB zu. Sie sind verpichtet, Ihre
Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen
Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher
Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter
den unten angegebenen Kontaktdaten oder der
mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen;
über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertre-
ters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in
der Reisebestätigung und/oder den Reiseunter-
lagen unterrichtet. Geben Sie bitte in jedem Fall
die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/
Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten
an. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch
Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleis-
tungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reise-
mangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten
Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kün-
digen, haben Sie uns zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder
wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen
zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und -verspätung im Zusammen-
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrecht-
lichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige („P. I. R.“) der zu-
ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können
die Erstattungen aufgrund internationaler Über-
einkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen,
bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushän-
digung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unse-
rem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle
oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind und nicht schuld-
haft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen
Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden oder solche der sexuellen
Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reise-
preis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und
11.2 hinausgehende Ansprüche nach internatio-
nalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen-
den gesetzlichen Vorschriften bleiben von den
Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Aus-
üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und
Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Auf-
klä rungs- oder Organisationspichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2–7
BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu ma-
chen. Die Geltendmachung kann auch über den
Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistun-
gen über diesen Reisevermittler gebucht waren.
Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, auf die europäische Online-Streit -
bei legungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber
verjähren im Falle der Buchung einzelner Reise-
leistungen nach der gesetzlichen Regel verjährungs-
frist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjäh-
ren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungs beginn.
14. Informationspichten über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführen-
den Luftfahrtunternehmens sind wir verpichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der aus-
führenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-
sellschaft noch nicht fest, so sind wir verpichtet,
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesell-
schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald uns
bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, werden wir Sie hiervon in
Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte
ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren. Die
Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
(Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist
auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/
air-ban_de
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
mungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor-
derliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nicht-
befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren
Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die je-
weilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pichten schuldhaft ver-
letzt.
16. Reiseschutz
(Reiserücktritts-Versicherung u. a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-
Versicherung (Stornokosten-Versicherung und
Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empehlt sich der Abschluss
des speziel len RundumSorglos-Schutzes der
ERGO Reiseversichung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München. Er beinhaltet neben der
Reiserücktritts-Versicherung einen umfassenden
Reise schutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezoge-
ne Daten, die für die Erfüllung und Durchführung
des Reisevertrags erforderlich sind. Diese Daten
werden von uns elektronisch gespeichert, verar-
beitet und – soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist – an Dritte, z. B. Leistungsträger
wie Hotels und Fluggesellschaften, übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail- Adresse angeben, verwenden wir diese,
um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres
Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen,
können Sie dieser Nutzung jederzeit widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermitt-
lungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwen-
dung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch
einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem
Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung wider-
sprechen.
18. Entschädigungspauschalen
(vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale
ist von der gewählten Reiseleistung und dem
Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleis-
tungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z. B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung
anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen
jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu
addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig
anzuwendende Abweichungen in den Ausschrei-
bungen der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen
Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen,
Bahnfahrkarten (ausgenommen „Bahn-Spar-
Tarife“).
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 85 %
18.2 Eigenanreise Aldiana Bergclubs in Öster-
reich (Ampwang, Hochkönig, Salzkammergut)
bis 22 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 85 %
18.3 Nur-Hotel-Buchungen [ggf. weitere
Leistungen] mit Flexrate
bis zum 5. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 85 % des
Reisepreises
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen, Bausteinügen,
kombinierten Bausteinbuchungen. Bei vom
Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen
im Bausteinsystem (z. B. Nur-Flug und Hotel)
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 80 %
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100 %, da
es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung
handelt.
18.6 Sofern der Flugtarif abweichenden Rege-
lungen unterliegt (z. B. Sondertarif), werden evt.
von Ziffer 18.1 abweichende Stornobedingungen
bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und
Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach
Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark
voneinander abweichen. Eine Reihe von
Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen
und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer
Buchung erfahren.
18.7 ALDX, gesondert gekennzeichnete Linien-
üge. Bei Buchungen aus dem ALDX-Programm so-
wie Buchungen mit gesondert gekennzeichneten
Linienugtarifen aus dem Programm „ALD“ wird
die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des
„Dynamic Packaging“ zusammengestellt. Dazu
werden Sondertarife der Fluggesellschaft
verwendet, die nicht erstattet werden können,
sodass besondere Rücktrittspauschalen
vereinbart werden. Es bleibt Ihnen unbenommen
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind, als mit den
nachstehenden Pauschalen ausgewiesen.
Bei Rücktritt
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 65 %
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 90 %
bei Nichterscheinen 90 %
Änderungen von ALDX-Buchungen sowie Bu-
chungen mit gesondert gekennzeichneten Linien-
ugtarifen aus dem Programm „ALD“ sind nicht
möglich. Bei Reiseleistungen von ALDX berechnen
wir Ihnen bei der Nennung einer Ersatzperson/
Namensänderung die vom Leistungsträger erho-
benen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen
zusätzlich Kosten von 30,– pro Person an.
18.8 Eine Änderung von ALDX-Buchungen auf Ihren
Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
ziels, der Beförderungsart und des Abughafens
ist nicht möglich. Ändert sich bei Linienügen
der Hinugtermin, der Rückugtermin oder der
Abughafen, so fallen bei (gesondert gekenn-
zeichneten) Linienügen oben genannte Gebüh-
ren an. Dies gilt auch bei Namensänderungen.
Stand: November 2021
Veranstalter
Aldiana GmbH
Emil-von-Behring-Straße 6, 60439 Frankfurt
t: +49 6171 6311111, servicecenter@aldiana.com
Sitz: Frankfurt am Main
Amtsgericht: Bad Homburg v.d. Höhe HRB 4600
USt-IdNr.: DE811 16 80 48
Bankverbindung: Commerzbank AG, Frankfurt a. M.
IBAN: DE60500400000581011415
DE · SWIFT/BIC: COBADEFF
Geschäftsführung: Stefanie Brandes, Bart Rijnhout
1. Abschluss des Reisevertrags / Verpichtung
für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)
gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reise-
ausschreibung und unsere ergänzenden Infor-
mationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen
diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler
und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungs-
unternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Verein-
barungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrags abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von
uns herausgegeben werden, sind für unsere
Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie
nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt
des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpichtungen von
Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen,
wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie
diese Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die
Änderung hingewiesen und unsere vorvertrag-
lichen Informationspichten erfüllt haben und
Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung
erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zu-
sätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Reisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax er-
folgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise-
bestätigung durch den Reiseveranstalter zustan-
de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzu-
bewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in
einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist,
z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier-
form nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben,
weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper-
licher Anwesenheit beider Parteien oder außer-
halb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-
verkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird
Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs-
formulars steht Ihnen eine entsprechende Kor-
rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen
Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden
Sie darüber und über die Möglichkeit zum späte-
ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche)
„zahlungspichtig buchen“ oder mit vergleich-
barer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrags verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reise-
anmeldung unverzüglich auf elektronischem
Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch
Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen
Anspruch auf das Zustandekommen eines
Vertrags.
h) Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen
unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reise-
bestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
„zahlungspichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit
Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.
In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischen-
mitteilung über den Eingang der Buchung
gemäß Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die
Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauer-
haften Datenträger und zum Ausdruck der Reise-
bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhän-
gig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetz-
lichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die
angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz
abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonan-
rufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien
und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht,
sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-
recht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht be-
steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistun-
gen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts -
räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung/Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur for-
dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun-
dengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen
der Sicherungsschein mit Namen und Kontakt-
daten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver-
ständlicher und hervorgehobener Weise überge-
ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem
in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt
werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reise-
leistungen sind eine Kundengeldabsicherung
und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht
erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen
können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B.
für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den je-
weiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Rest-
zahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungs-
gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspichten erfüllt haben und zu Ihren
Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rück-
trittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu
belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich
etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen
Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von
24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunter-
lagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in ge-
druckter Form an Ihren Reisevermittler, über den
Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder
nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzel-
fall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am
gebuchten Abughafen vereinbart werden. Diese
werden nach Zahlung am Flughafen ausgehän-
digt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von € 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften
von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und unsererseits nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab-
weichungen unerheblich sind und den Gesamt-
zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpichtet, Sie über Leistungsände-
rungen unverzüglich nach Kenntnis des Ände-
rungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnach-
richt) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder
der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben,
die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzei-
tig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange-
messenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu
verlangen,
wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie
haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagie-
ren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder
keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir
Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderen-
falls können Sie entweder der Vertragsänderung
zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise
verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durch-
führung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere
Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend
§ 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück-
tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauer-
haften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den An-
spruch auf den Reisepreis. Stattdessen können
wir eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist
oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-
treten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungs-
ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie
nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
durch anderweitige Verwendungen der Reiseleis-
tungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir
verpichtet, die Höhe der Entschädigung zu
begründen. Die Entschädigungspauschalen
entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 18
dieser Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis
gestattet, die uns zustehende angemessene
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehen-
den Entschädigungspauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern,
soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich hö-
here Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In
diesem Fall sind wir verpichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der er-
sparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern
und auf Ihr Verlangen zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rücker-
stattung des Reisepreises verpichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen
Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsicht-
lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför-
derungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch
dennoch eine Umbuchung – sofern möglich –
vorgenommen werden, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Um-
buchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine
Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir
zudem ein aufwandsabhängiges Bearbeitungs-
entgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkre-
ten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen
insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste-
hende Entschädigung sei wesentlich niedriger als
das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende
Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzurei-
chende oder falsche vorvertragliche Information
gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die-
sem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB
von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pichten aus dem Reise-
vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in
der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen,
die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen zum kosten-
freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reise-
vertrags berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
die Leistungsträger bemühen. Diese Verpichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die
Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung
hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeich-
neter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rück-
trittserklärung zugegangen sein muss, in der
Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem
Fall sind wir verpichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh-
rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-
punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf je-
den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen
auf den Reisepreis zurück.
190 | 191
Svice
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, nden die nachfolgenden Reisebedingungen mit
Ausnahme der Ziffern 5.2, 7, 11 und 16 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich
gemacht. Vorstehende Regelungen nden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
REISEBEDINGUNGEN DER ALDIANA GMBH
8. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem
solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt
ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Ver-
halten ursächlich auf einer Verletzung unserer
eigenen Informationspichten beruht. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reise-
preis; wir müssen uns jedoch den Wert der er-
sparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird – auszugsweise – auf die gesetzliche
Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom
Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reise-
veranstalter keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außerge-
wöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich
hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut-
baren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in
den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. […]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeid-
barer, außergewöhnlicher Umstände an der
Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall
hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von
dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise-
veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rück-
tritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpich-
tet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-
halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
10. Mitwirkungspichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt-
ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter
Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit
wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB zu. Sie sind verpichtet, Ihre
Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen
Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher
Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter
den unten angegebenen Kontaktdaten oder der
mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen;
über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertre-
ters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in
der Reisebestätigung und/oder den Reiseunter-
lagen unterrichtet. Geben Sie bitte in jedem Fall
die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/
Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten
an. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch
Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleis-
tungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reise-
mangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten
Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kün-
digen, haben Sie uns zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder
wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen
zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und -verspätung im Zusammen-
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrecht-
lichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige („P. I. R.“) der zu-
ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können
die Erstattungen aufgrund internationaler Über-
einkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen,
bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushän-
digung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unse-
rem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle
oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind und nicht schuld-
haft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen
Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden oder solche der sexuellen
Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reise-
preis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und
11.2 hinausgehende Ansprüche nach internatio-
nalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen-
den gesetzlichen Vorschriften bleiben von den
Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Aus-
üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und
Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht
Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Auf-
klä rungs- oder Organisationspichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2–7
BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu ma-
chen. Die Geltendmachung kann auch über den
Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistun-
gen über diesen Reisevermittler gebucht waren.
Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, auf die europäische Online-Streit -
bei legungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber
verjähren im Falle der Buchung einzelner Reise-
leistungen nach der gesetzlichen Regel verjährungs-
frist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjäh-
ren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungs beginn.
14. Informationspichten über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführen-
den Luftfahrtunternehmens sind wir verpichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der aus-
führenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-
sellschaft noch nicht fest, so sind wir verpichtet,
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesell-
schaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald uns
bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, werden wir Sie hiervon in
Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte
ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren. Die
Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
(Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist
auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/
air-ban_de
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
mungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor-
derliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nicht-
befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren
Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die je-
weilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pichten schuldhaft ver-
letzt.
16. Reiseschutz
(Reiserücktritts-Versicherung u. a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-
Versicherung (Stornokosten-Versicherung und
Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empehlt sich der Abschluss
des speziel len RundumSorglos-Schutzes der
ERGO Reiseversichung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München. Er beinhaltet neben der
Reiserücktritts-Versicherung einen umfassenden
Reise schutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezoge-
ne Daten, die für die Erfüllung und Durchführung
des Reisevertrags erforderlich sind. Diese Daten
werden von uns elektronisch gespeichert, verar-
beitet und – soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist – an Dritte, z. B. Leistungsträger
wie Hotels und Fluggesellschaften, übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail- Adresse angeben, verwenden wir diese,
um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres
Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen,
können Sie dieser Nutzung jederzeit widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermitt-
lungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwen-
dung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch
einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem
Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung wider-
sprechen.
18. Entschädigungspauschalen
(vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale
ist von der gewählten Reiseleistung und dem
Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung
bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleis-
tungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z. B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung
anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen
jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu
addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig
anzuwendende Abweichungen in den Ausschrei-
bungen der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen
Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen,
Bahnfahrkarten (ausgenommen „Bahn-Spar-
Tarife“).
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20 %
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35 %
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45 %
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55 %
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75 %
– ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 85 %
18.2 Eigenanreise Aldiana Bergclubs in Öster-
reich (Ampwang, Hochkönig, Salzkammergut)
– bis 22 Tage vor Reisebeginn 20 %
– ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
– ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 %
– ab 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 85 %
18.3 Nur-Hotel-Buchungen [ggf. weitere
Leistungen] mit Flexrate
– bis zum 5. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 85 % des
Reisepreises
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen, Bausteinügen,
kombinierten Bausteinbuchungen. Bei vom
Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen
im Bausteinsystem (z. B. Nur-Flug und Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
– bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 75 %
– ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 80 %
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100 %, da
es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung
handelt.
18.6 Sofern der Flugtarif abweichenden Rege-
lungen unterliegt (z. B. Sondertarif), werden evt.
von Ziffer 18.1 abweichende Stornobedingungen
bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und
Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach
Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark
voneinander abweichen. Eine Reihe von
Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen
und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer
Buchung erfahren.
18.7 ALDX, gesondert gekennzeichnete Linien-
üge. Bei Buchungen aus dem ALDX-Programm so-
wie Buchungen mit gesondert gekennzeichneten
Linienugtarifen aus dem Programm „ALD“ wird
die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des
„Dynamic Packaging“ zusammengestellt. Dazu
werden Sondertarife der Fluggesellschaft
verwendet, die nicht erstattet werden können,
sodass besondere Rücktrittspauschalen
vereinbart werden. Es bleibt Ihnen unbenommen
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind, als mit den
nachstehenden Pauschalen ausgewiesen.
Bei Rücktritt
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 55 %
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 60 %
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 65 %
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 70 %
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
– ab dem 06. Tag vor Reisebeginn 85 %
– ab dem 02. Tag vor Reisebeginn 90 %
– bei Nichterscheinen 90 %
Änderungen von ALDX-Buchungen sowie Bu-
chungen mit gesondert gekennzeichneten Linien-
ugtarifen aus dem Programm „ALD“ sind nicht
möglich. Bei Reiseleistungen von ALDX berechnen
wir Ihnen bei der Nennung einer Ersatzperson/
Namensänderung die vom Leistungsträger erho-
benen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen
zusätzlich Kosten von € 30,– pro Person an.
18.8 Eine Änderung von ALDX-Buchungen auf Ihren
Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
ziels, der Beförderungsart und des Abughafens
ist nicht möglich. Ändert sich bei Linienügen
der Hinugtermin, der Rückugtermin oder der
Abughafen, so fallen bei (gesondert gekenn-
zeichneten) Linienügen oben genannte Gebüh-
ren an. Dies gilt auch bei Namensänderungen.
Stand: November 2021
Veranstalter
Aldiana GmbH
Emil-von-Behring-Straße 6, 60439 Frankfurt
t: +49 6171 6311111, servicecenter@aldiana.com
Sitz: Frankfurt am Main
Amtsgericht: Bad Homburg v.d. Höhe HRB 4600
USt-IdNr.: DE811 16 80 48
Bankverbindung: Commerzbank AG, Frankfurt a. M.
IBAN: DE60500400000581011415
DE · SWIFT/BIC: COBADEFF
Geschäftsführung: Stefanie Brandes, Bart Rijnhout
1. Abschluss des Reisevertrags / Verpichtung
für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)
gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reise-
ausschreibung und unsere ergänzenden Infor-
mationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen
diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler
und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungs-
unternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Verein-
barungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrags abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von
uns herausgegeben werden, sind für unsere
Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie
nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt
des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpichtungen von
Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen,
wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie
diese Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die
Änderung hingewiesen und unsere vorvertrag-
lichen Informationspichten erfüllt haben und
Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung
erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zu-
sätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Reisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax er-
folgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise-
bestätigung durch den Reiseveranstalter zustan-
de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzu-
bewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in
einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist,
z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier-
form nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben,
weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper-
licher Anwesenheit beider Parteien oder außer-
halb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-
verkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird
Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs-
formulars steht Ihnen eine entsprechende Kor-
rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen
Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden
Sie darüber und über die Möglichkeit zum späte-
ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche)
„zahlungspichtig buchen“ oder mit vergleich-
barer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrags verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reise-
anmeldung unverzüglich auf elektronischem
Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch
Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen
Anspruch auf das Zustandekommen eines
Vertrags.
h) Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen
unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reise-
bestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
„zahlungspichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit
Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.
In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischen-
mitteilung über den Eingang der Buchung
gemäß Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die
Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauer-
haften Datenträger und zum Ausdruck der Reise-
bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhän-
gig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetz-
lichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die
angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz
abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonan-
rufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien
und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht,
sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-
recht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht be-
steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistun-
gen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts -
räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung/Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur for-
dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun-
dengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen
der Sicherungsschein mit Namen und Kontakt-
daten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver-
ständlicher und hervorgehobener Weise überge-
ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem
in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt
werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reise-
leistungen sind eine Kundengeldabsicherung
und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht
erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen
können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B.
für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den je-
weiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Rest-
zahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungs-
gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspichten erfüllt haben und zu Ihren
Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rück-
trittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu
belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich
etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen
Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von
24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunter-
lagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in ge-
druckter Form an Ihren Reisevermittler, über den
Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder
nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzel-
fall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am
gebuchten Abughafen vereinbart werden. Diese
werden nach Zahlung am Flughafen ausgehän-
digt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von € 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften
von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und unsererseits nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab-
weichungen unerheblich sind und den Gesamt-
zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpichtet, Sie über Leistungsände-
rungen unverzüglich nach Kenntnis des Ände-
rungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnach-
richt) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder
der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben,
die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzei-
tig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange-
messenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu
verlangen,
wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie
haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagie-
ren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder
keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir
Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderen-
falls können Sie entweder der Vertragsänderung
zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise
verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durch-
führung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere
Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend
§ 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück-
tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauer-
haften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den An-
spruch auf den Reisepreis. Stattdessen können
wir eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist
oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-
treten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungs-
ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie
nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
durch anderweitige Verwendungen der Reiseleis-
tungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir
verpichtet, die Höhe der Entschädigung zu
begründen. Die Entschädigungspauschalen
entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 18
dieser Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis
gestattet, die uns zustehende angemessene
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehen-
den Entschädigungspauschalen eine höhere,
individuell berechnete Entschädigung zu fordern,
soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich hö-
here Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In
diesem Fall sind wir verpichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der er-
sparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern
und auf Ihr Verlangen zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rücker-
stattung des Reisepreises verpichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen
Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsicht-
lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför-
derungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch
dennoch eine Umbuchung – sofern möglich –
vorgenommen werden, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Um-
buchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine
Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir
zudem ein aufwandsabhängiges Bearbeitungs-
entgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkre-
ten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen
insoweit der Nachweis gestattet, die uns zuste-
hende Entschädigung sei wesentlich niedriger als
das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende
Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzurei-
chende oder falsche vorvertragliche Information
gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in die-
sem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB
von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pichten aus dem Reise-
vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in
der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen,
die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen zum kosten-
freien Rücktritt oder zur Kündigung des Reise-
vertrags berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
die Leistungsträger bemühen. Diese Verpichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die
Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung
hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeich-
neter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rück-
trittserklärung zugegangen sein muss, in der
Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem
Fall sind wir verpichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh-
rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-
punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf je-
den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen
auf den Reisepreis zurück.