Reisebedingungen/Allgemeine
Reisebedingungen (ARB) von Airways Travel GmbH GmbH
Die
ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel
250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist
Vertragspartner von Airways Travel GmbH der Reisende – hierbei ist es
unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er
den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.
Diese
ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der
§§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Transfer,
Tagesauflüge, Mietwagen) von Airways Travel GmbH bucht. Dies gilt auch dann,
sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur
Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Airways Travel
GmbH ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer
verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor
Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.
Diese
ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein
Unternehmer ist, mit dem Airways Travel einen Rahmenvertrag für die Organisation
von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für
die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.
1. Abschluß des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
Grundlage
dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von Airways Travel GmbH im Katalog
bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem
sonstigen Medium von Airways Travel GmbH, nebst ergänzenden Informationen von
Airways Travel GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung
vorliegen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde (
Reiseanmelder) Airways Travel GmbH den Abschluß
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich,
mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Reiseanmelder/Kunde ebenso für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren vertraglichen Verpflichtungen der Reiseanmelder/Kunde wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
Airways Travel GmbH zustande (Annahmeerklärung). Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von Airways Travel GmbH vor, an das wir für die Dauer von 10
Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie
innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, daß mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn
Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. Fernmündlich).
1.1
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den
Vertragsabschluss:
a)
Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt
erläutert.
b)
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d)
Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
e)
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“
bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
f)
Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g)
Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung
(Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf
und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h)
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung
der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung
dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.
Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass
der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
nutzt.
2. Reisepreiszahlung
und Aushändigung der Reiseunterlagen:
2.1
Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung
sofort fällig in folgender Höhe:
2.1.1
- bei reiner Beförderungsleistung Flug (z.B. nur Linien-/Charter-Flug) EURO
150,- pro Person (ausser es ist ein Sondertarif der fluggesellschaft der eine sofortige Ausstellung und Zahlung
des gesamten Flugpreises bedarf. Hierauf wird bei Buchung hingewiesen, bzw.
findet sich auch der Bestätigung/Rechnung).
2.1.2
- bei Pauschalreisen oder Baustein-Buchungen (wie Nur-Hotel o. Nur-Rundreise)
20% vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch EURO 250,- pro Person, sofern der
Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden
in Textform übermittelt wurde. (diesen erhalten Sie mit Ihrer Rechnung- /Buchungsbestätigung
oder bei Online Buchung sofort bei Buchung) und ist spätestens 4 Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor
Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen
innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht
rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten
und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen. Falls aus
zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist,
werden wir Ihnen die Voucher per Fax oder Email
zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
2.1.3
Bei Buchung mit besonderen Flug-Sondertarifen oder bei Sonder-/Spezial
Angeboten kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden und die
Reiseunterlagen werden dann sofort zugesandt nach Zahlung. Hierüber wird der Reisende
von Airways Travel GmbH vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB
und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB vorgeschriebenen
Weise informiert. Bei Fluss-/See-Kreuzfahrten finden Sie diese besonderen
Anzahlungs- / Restzahlungsbedingungen unter Pkt. 5.8 ff.
2.2
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 bis 5.11 zu belasten.
3. Leistungen:
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen (Leistungsbeschreibungen u. Preise) ergiben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen
(Kataloge, Flyer, Online-Buchungstexte, Sonderausschreibungen), sowie aus den
Angaben in der Angebot/Bestätigung/Rechnung Zusendung per Email/Post/Fax.
Nebenabreden, die vom Umfang der schriftlichen vertraglichen Leistung
abweichen, bedürfen immer der textlichen Bestätigung und Zustimmung von Airways
Travel GmbH. Bei Widersprüchen in den Leistungsbeschreibungen zwischen
Katalogen und Flyern/Sonderausschreibungen gelten nur die aktuellen Flyer und
Sonderausschreibungen. Reisebüros und andere Buchungsstellen (Online Portale)
sind nicht befugt oder bevollmächtigt, von den AGB, Flyern oder Sonderausschreibungen
abweichende Zusagen zu machen oder andere Vereinbarungen zu treffen, die nicht
zu dem Inhalt der Ausschreibungen in Verbindung mit der Reisebestätigung/
Rechnung von Airways Travel GmbH gehören. Etwaige Sonderwünsche des
Reiseanmelders müssen immer von Airways Travel GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt
werden. Soweit diese dann kostenpflichtig werden, erfolgt eine Anpassung der
Reisesumme und der Reisebestätigung/Rechnung. Vom Reiseanmelder/Reiseteilnehmer
bei Drittunternehmen vor Ort oder online gebuchte zusätzliche Leistungen, wie
z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Mietwagen u.ä., gehören
nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang von Airways Travel GmbH. Für die
Mangelhaftigkeit solcher Fremdleistungen haftet Airways Travel GmbH nicht. Eine
Visaerteilung oder Einreiseerlaubnis ist nicht Bestandteil des Reisevertrages
und obliegt einzig in der Verantwortung des Reiseanmelders/Reisende.
4. Leistungen und
Leistungsänderungen
4.1
Die Leistungsverpflichtung von Airways Travel GmbH ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt
der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, Online- Angebote der Website, einem
individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Airways Travel GmbH unter
Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen
sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen
Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
4.2
Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener
Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte
Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
4.3
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4
Airways Travel GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf
dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über
die Änderung zu unterrichten.
4.5
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der
Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.6
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer
besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde,
ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Airways Travel GmbH gesetzten angemessenen
Frist die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen
Vorgabe anzunehmen, ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder die
Teilnahme an einer von Airways Travel GmbH gegebenenfalls angebotenen
Ersatz-Pauschalreise zu erklären. Wenn der Reisende gegenüber Airways Travel
GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert,
gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die
erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende
von Airways Travel GmbH unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung
auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise unterrichtet.
5 Preisänderungen bei
Nur-Flug Buchungen:
Airways
Travel GmbH darf einzelne Nur-Flugleistungen, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden können, wie z.B. Zwischenlandungen, Umsteigeverbindungen,
Wechsel der Fluggesellschaft, Wechsel des Abflug- oder Rückkehrhafens u.ä nur dann ändern oder von Ihnen abweichen, wenn die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen und im Übrigen für den Kunden zumutbar sind. Auf
die geänderten Umstände weist Airways Travel GmbH den Kunden nach Kenntnis der
Umstände unverzüglich hin. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend
wie folgt zu ändern; Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von dem
Reisenden/Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Airways Travel GmbH von dem
Reisenden/Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6. Rücktritt durch
den Kunden vor Reisebeginn/ Vertragsübertragung (Ersatzperson)
6.1.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über
einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem
dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.1.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert der Airways Travel GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann Airways Travel GmbH eine angemessene Entschädigung vom Reisenden
verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von Airways Travel GmbH zu
vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht
der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft,
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.1.3
Airways Travel GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.
h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und : der zu erwartenden Ersparnis von
Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
6.2
Bei Pauschalreisen mit Charterflügen AIRWAYS TRAVEL GMBH
bis
30 Tage vor Reisebeginn 35%,
vom
29. - 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
vom
13. - 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,
ab
dem 6.- 1 Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises,
am
Abflugstag 95% des Reisepreises.
6.3
Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen: bei speziellen
Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten gesonderte
Stornierungsbedingungen laut Ausschreibung/Angebot.
6.4
Pauschalreisen (bei Online-Buchungen/Internet) mit Linienflug-Sondertarifen
ab
Buchung bis 40 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis,
ab
39 – 28 Tage 40%, ab 27 - 16 Tage 65%, ab 15 Tage bis 7 Tage 80%, ab 6 Tage bis
Nichtantritt am Abreisetag 95%.
6.5
Individuell ausgearbeitete Pauschalreisen mit Linienflug-Sondertarifen:
ab
Buchung bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis,
ab
29 – 16 Tage 40%, ab 15 - 7 Tage 80%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Abreisetag
95%.
6.6
Nur-Hotelbuchungen (bei Online-Buchungen/Internet, telefonisch, persönlich)
ab
Buchung bis 42 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis,
ab
41 – 28 Tage 30%, ab 29 – 16 Tage 40%, ab 15 – 7 Tage 75%%, ab 6 Tage bis
Nichtantritt am Anreisetag 95%.
Abweichend
bei Hotelbuchungen in Indien: ab Buchung
bis
90 Tage vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis, ab 89 – 42 Tage 45%, ab 15 - 7
Tage 75%%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Anreisetag 95%.
6.7
Nur-Rundreisen (bei Online-Buchungen/Internet und individuelle ausgearbeitete
Rundreisen)
ab
Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis, ab 59 – 31 Tage 25%, ab
30 - 7 Tage 75%%,
ab
6 Tage bis Nichtantritt am Anreisetag 95% des Reisepreises.
6.8
Innerasiatische Flüge (Einzelstrecken): Nach Buchungsbestätigung bis
Nichtantritt der Reise: 100% . Besondere Anzahlungen wegen Sondertarifen: ab
Buchungsbestätigung 100%.
6.9
Fluss-Kreuzfahrten / Segel-Kreuzfahrten:
Assam
Bengal Navigation (Indien)
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis.
Bei
Stornierung ab Buchung bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10%, ab 44 – 31 Tage 20%, ab
30 – 14 Tage 50%, ab 13 Tage bis Reiseantritt oder Nichtantritt am Abreisetag
95% des Reisepreises.
Mv Mahabaahu/Adventure Resorts & Cruises (Indien):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 25% vom Reisepreis.
Bei
Stornierung ab Buchung bis 91 Tage vor Reiseantritt: 10%, ab 90 Tage bis
Reiseantritt oder Nichtantritt am Abreisetag 75% des Reisepreises.
Vivada Cruise (Indien)
Anzahlung
bei Buchungsbestätigung: 25% und Restzahlung 60 Tage vor Reiseantritt.
Ab
Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 50%, ab 59 – 14 Tage 75%, ab 14 Tage bis
Tag des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
Dream Yacht Charter (Bali/Thailand):
Anzahlung
bei Buchungsbestätigung: 25% und Restzahlung 60 Tage vor Reiseantritt.
Ab
Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 89 – 60 Tage , 50%, ab 59 – 30
Tage 75%, 29 Tage - bis Tag des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
Pandaw Cruises (Indien, Myanmar, Kambodscha,
Laos, Vietnam, Thailand, China):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis.
Kambodscha,
Vietnam & Laos: Bei Stornierung ab Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt
25%, ab 60 - bis 45 Tage 40%, ab 44 - 30 Tage 75%, ab 29 Tage bis Nichtantritt
der Reise 95% des Reisepreises
Burma,
China & Thailand: Bei Stornierung ab Buchung bis 93 Tage 10%, ab 92 - 63
Tage 30%, ab 62-33 Tage 50%, ab 32 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des
Reisepreises
Indien
- Brahmaputra & Ganges: Bei Stornierung ab Buchung bis 60 Tage 20%, ab
60-31 Tage 50%, ab 30 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Paukan Cruises / Ayravata
Cruise Company (Myanmar):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 25% vom Reisepreis. Ab Buchung bis 91 Tage vor
Reiseantritt 25%, ab 90 – 61 Tage 30%, ab 60 – 31 Tage 50%, ab 31 Tage bis Tag
des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
M.S.
Hintha Cruise (Myanmar):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 32
Tage 35%, ab 31 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Mekhala Cruise (Thailand):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 15% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 31
Tage 25%, ab 30 Tage bis 15 Tage 60%, ab 14 Tage bis 8 Tage 80%, ab 7. Tag bis
Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Riwer Kwai Cruise
(Thailand):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 62
Tage 10%, ab 61 bis 31 Tage 20%, ab 30 Tage bis 21 Tage 50%, ab 21 Tage bis
Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Mekong
Cruises (Laos):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 50% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 46
Tage 10%, ab 45 bis 30 Tage 50%, ab 29 Tage bis 8 Tage 75%, ab 8 Tage bis
Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Bhaya Cruise (Vietnam):
Ab
Buchungsbestätigung bis 14 Tage vor Anreise 10%, ab 13. Tage bis 4. Tag 50%, ab
3. Tag bis Nichtantritt der Reise 95% vom Reisepreis.
Paradise Cruise (Vietnam):
Ab
Buchungsbestätigung bis 8 Tage vor Anreise 10%, ab 7 Tage bis 4. Tag 50%, ab 3.
Tag bis Nichtantritt der Reise 95% vom Reisepreis.
Heritage Line (Myanmar, Vietnam):
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis, Restzahlung bis 61 Tage vor Reiseantritt.Bei Stornierung ab Buchung bis 181 Tage vor
Reiseantritt: 10%, ab 180 – 61 Tage 20%, ab 60 – 32 Tage 50%, ab 31 Tage bis Reiseantritt
oder Nichtantritt am Abreisetag 95% des Reisepreises.
Für
alle anderen, hier nicht aufgeführten Kreuzfahrten Buchungen gilt:
Anzahlung
nach Buchungsbestätigung: 50% vom Reisepreis.
Ab
Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 59 – 30 Tage 50%, ab 29 Tage bis
Nichtantritt der Reise 95%. Besondere Anzahlung/Rest-Zahlungs-Bedingungen: nach
Buchungbestätigung: Anzahlung von 50% des
Reisepreises, Restzahlung 35 Tage vor Abreise.
6.10
Mietwagen: pro Buchung/Voucher werden 30,- Euro bis 3
Tage vor Mietbeginn berechnet. Ab 2 Tage bis Nichtbenutzung o. während der
Nutzung (nach Mietbeginn), keine Erstattung möglich.
6.11
Zugfahrten (Zugtickets) in Asien: Ab Buchungsbestätigung bis Nichtantritt der
Reise 100%.
6.12
Wenn die Visa-Beschaffung für die Reise (egal welcher Art) durch uns erfolgte,
werden die dafür berechneten Kosten zu 100% fällig.
6.13
Bei einigen Sonderterminen und Zielen zu 6.1 bis 6.10) können sich auch
abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage und vor
Buchung oder entnehmen dies der jeweiligen Katalog-/Leistungsausschreibung
(auch unsere Online-Angebote).
6.3
Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Airways Travel nachzuweisen,
das Airways Travel durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene
Entschädigung verlangen kann. Wir empfehlen wir Ihnen dringend, eine
Reiserücktrittsversicherung (und auch Reisekrankenversicherung mit Rückführungsservice)
abzuschließen.
7. Umbuchungen
7.1
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich
nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist; eine solche Umbuchung wird für
den Reisenden kostenfrei durchgeführt. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine
Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein pauschales Umbuchungsentgelt,
analog zum Rücktritt, siehe oben ab 6.1, verlangen, da Airways Travel GmbH in
der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden entstehen. Der
Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen (nicht bei Nur-Flug-Leistungsvermittlung). Hierdurch entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden (wie z.B. Neuausstellung Linienflugticket).
Airways Travel GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gem. Ziff. 6 und ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird
der Reisende vor der Umbuchung informiert. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie das
bei allen unseren Linien-Flug-Sondertarifen Umbuchungen, Namensänderungen oder
andere Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach erfolgtem Reiseantritt
nicht möglich sind, aufgrund der Vorgaben der jeweiigen
Fluggesellschaft.
8. Nicht in Anspruch
genommene Reise-Leistungen:
Nimmt
der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird
sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Airways Travel empfiehlt den Abschluß
einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Rücktritt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl: Airways Travel GmbH GmbH kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag
zurücktreten wenn in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der
gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den
Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und in der
Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
angibt. Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in
der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu
erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Airways Travel GmbH
unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird
die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Airways Travel GmbH
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem
Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon umgehend
unterrichten.
8.1
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Airways
Travel GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflicht
des Reiseanmelders/Reiseteilnehmer:
9.1
Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er
die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein/E-Ticket Belege,
Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist
erhält.
9.2
Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
Airways
Travel GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von
Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende
verpflichtet, einen Reisemangel Airways Travel GmbH gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vertreter von Airways Travel GmbH vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter
von Airways Travel GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Airways Travel GmbH
direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden
Vertreters von Airways Travel GmbH nebst dessen Erreichbarkeit sowie die
Kontaktdaten von Airways Travel GmbH für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung
zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine
Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat,
zu übermitteln. Der Vertreter von Airways Travel GmbH ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen. Soweit Airways Travel GmbH infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende
weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n
BGB geltend machen.
9.3
Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen
eines Reisemangels der der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB
kündigen, hat er Airways Travel GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe vo Airways Travel GmbH verweigert wird oder eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4
Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen
bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Sowohl Fluggesellschaften, als auch Airways Travel GmbH, lehnen in
der Regel Erstattungen ab aufgrund internationaler Übereinkünfte, wenn die
Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck unverzüglich dem Vertreter des Airways Travel GmbH bzw. direkt
Airways Travel GmbH anzuzeigen. Eine Bekanntgabe an Airways Travel GmbH
entbindet nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadensanzeige an die
zuständige
Fluggesellschaft gemäß lit. a).
10. Beschränkung der
Haftung
10.1
Die vertragliche Haftung Airways Travel GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des
Körpers
oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig
herbeigeführt wird oder
b)
soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Reiseveranstalters sind.
11 Geltendmachung von
Ansprüchen
11.1
Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber
Airways Travel GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den
Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat,
erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger
geltend zu machen.
11.2
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Airways Travel GmbH an Dritte, die nicht
Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
12. Verjährung
12.1
Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen.
12.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3
Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.4
Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Rückbestätigungen
von Flügen:
Bitte
beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind sich
spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, bzw. am Abflugsort
nachzufragen für die aktuelle Abflugs-Flugzeit. Für Nachteile die durch eine
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden.
Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche
Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 2 Tage vor
Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Airways Travel GmbH, den Kunden
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so ist Airways Travel GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die
Flüge
durchführen
wird bzw. werden. Sobald Airways Travel GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den
Flug durchführen wird, muss Airways Travel GmbH den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss Airways Travel GmbH den Kunden über den Wechsel
informieren. Airways Travel GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit
EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
15.1
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Da das Internet-Online Angebot von Airways
Travel GmbH ausschliesslich in deutscher Sprache
angeboten und auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert
und verwaltet wird, erstreckt sich unsere Verpflichtung daher ausschliesslich auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland.
Für Angehörige anderer Staaten und Reisepässe gibt die zuständige Botschaft
oder Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
15.2
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Airways Travel
GmbH Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Aktuelle
Gesundheitsinformationen zu den Ländern erhalten Sie auch unter www.crm.de
15.3
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter
eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15.4
In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen
hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird
vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der
Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse
gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht
berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter
mitgeteilt.
15.5
Bei Nur-Flug-Vermittlungsleistung ist der Kunde selbst verantwortlich für die
Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen.
Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden
ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so
berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der
Reiseveranstalter ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in
Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.
16. Salvatorische
Klausel:
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reiseverträge und dieser
Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.
17. Gerichtsstand:
Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt
am Main.
Airways Travel GmbH
Mannheimer
Str. 73
60327
Frankfurt
Stand:
10. September 2018