Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 vor Flug GmbH


Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden 5 VOR FLUG) erfolgt auf

Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder

Fax - bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von

Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie (unter der von Ihnen

angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag

zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.


2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen

Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen

erfolgten Zahlungen an 5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen. Mit Buchung erklären

Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen

müssen von 5 VOR FLUG schriftlich bestätigt werden. Da es sich um eine Kurzfristreise handelt ist

der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der

Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.

(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich 5 VOR FLUG nach

Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz

entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 7. zu verlangen.

(3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel vom Reisebüro ausgehändigt. Anderenfalls

werden Sie bei Buchung über eine hiervon abweichende Art der Aushändigung der

Reiseunterlagen informiert.


3. Leistungen / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Darstellung auf den

veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des

Reisebüros sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von 5

VOR FLUG. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie

Hotels sind für 5 VOR FLUG nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden

selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der

Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung

nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht

übernommen werden kann.


4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge

Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten

Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten

werden spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst

oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen (-flüge) buchen, so

berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst

immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte

bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.

Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) auch ausreichende

Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine

Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.


5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen

zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von 5

VOR FLUG vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen

wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem

zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. 5 VOR FLUG wird Sie über alle bekannten

Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet

unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem

Tropeninstitut.


6. Ersatzperson

5 VOR FLUG berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten

des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die

Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens

der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.


7. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der

Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei 5 VOR FLUG. Die Erklärung per

Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 5 VOR FLUG Anspruch auf eine

angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der

Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt

gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. 5 VOR Flug macht von der

Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von

§ 651 i BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: bis zum

15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 % ab 6. Tag vor Reisebeginn

bis Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit

nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen

erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei

Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten

Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen,

ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche

ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den

Kunden erstatten.


8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flügen

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des

Reiseveranstalter hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle

Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die

Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in

der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die

Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die

Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft

feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich

zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden

Fluggesellschaften.


9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an

die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen

werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für

Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz)

geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist

erst dann möglich, wenn Sie 5 VOR Flug eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt

haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von 5 VOR Flug verweigert oder wenn die

sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt

wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist

von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf

Minderung/Schadensersatz direkt bei 5 VOR Flug in München geltend machen. Schriftform wird

empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem

Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 10

unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag

nach enden sollte.


10. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 5 VOR FLUG herbeigeführt

worden ist, beziehungsweise von 5 VOR FLUG allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,

auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.


11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist

ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der

Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst

einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.


12. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht

enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund

Unfallversicherung. Soweit 5 VOR FLUG oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten,

handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt

ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.

Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die

Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte

beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit

Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht

zurückgetreten werden.


13. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des Todes und

der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie

der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des

Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen

hierzu finden Sie unter www.5vorflug.de unter dem Stichwort "Kundeninfo".


14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von 5 VOR FLUG ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von 5

VOR FLUG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende

Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von 5

VOR FLUG um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.


Veröffentlichung Januar 2010


Ihr Vertragspartner:

5 vor Flug GmbH

Mühldorfstraße 1

81671 München

AG München, HRB 93903