Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 vor Flug GmbH
Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden 5 VOR FLUG) erfolgt auf
Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder
Fax - bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von
Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie (unter der von Ihnen
angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag
zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen
Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen
erfolgten Zahlungen an 5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen. Mit Buchung erklären
Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen
müssen von 5 VOR FLUG schriftlich bestätigt werden. Da es sich um eine Kurzfristreise handelt ist
der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der
Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich 5 VOR FLUG nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz
entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 7. zu verlangen.
(3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel vom Reisebüro ausgehändigt. Anderenfalls
werden Sie bei Buchung über eine hiervon abweichende Art der Aushändigung der
Reiseunterlagen informiert.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Darstellung auf den
veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des
Reisebüros sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von 5
VOR FLUG. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für 5 VOR FLUG nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden
selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der
Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten
werden spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst
oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen (-flüge) buchen, so
berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst
immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte
bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine
Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von 5
VOR FLUG vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen
wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem
zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. 5 VOR FLUG wird Sie über alle bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet
unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem
Tropeninstitut.
6. Ersatzperson
5 VOR FLUG berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten
des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die
Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens
der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
7. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei 5 VOR FLUG. Die Erklärung per
Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 5 VOR FLUG Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der
Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt
gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. 5 VOR Flug macht von der
Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von
§ 651 i BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: bis zum
15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 % ab 6. Tag vor Reisebeginn
bis Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen
erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei
Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten
Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen,
ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche
ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den
Kunden erstatten.
8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flügen
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des
Reiseveranstalter hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle
Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die
Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in
der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die
Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft
feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich
zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an
die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für
Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz)
geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist
erst dann möglich, wenn Sie 5 VOR Flug eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt
haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von 5 VOR Flug verweigert oder wenn die
sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt
wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist
von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz direkt bei 5 VOR Flug in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem
Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 10
unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 5 VOR FLUG herbeigeführt
worden ist, beziehungsweise von 5 VOR FLUG allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der
Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst
einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
12. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht
enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund
Unfallversicherung. Soweit 5 VOR FLUG oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten,
handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.
Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die
Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte
beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit
Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
13. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des Todes und
der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie
der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des
Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen
hierzu finden Sie unter www.5vorflug.de unter dem Stichwort "Kundeninfo".
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von 5 VOR FLUG ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von 5
VOR FLUG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende
Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von 5
VOR FLUG um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Veröffentlichung Januar 2010
Ihr Vertragspartner:
5 vor Flug GmbH
Mühldorfstraße 1
81671 München
AG München, HRB 93903