Reise- und Zahlungsbedingungen
für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
5 vor Flug ist eine Marke der FTI Touristik GmbH unter der die FTI Touristik GmbH Reise-
leistungen verkauft. Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleis-
tung(en) des 5 vor Flug-Produktprogramms (im folgenden 5 vor Flug) erfolgt auf Grund-
lage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für
Pauschalreiseverträge
zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „X5vF“ zählen
und
Verträge über touristische Einzelleistungen
Darunter sind zu verstehen:
Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels,
Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen
(insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne
weitere Reiseleistung sowie
Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskar-
ten und Skipässe.
mit folgenden Abweichungen:
Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten
die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
2. (1) Insolvenzsicherung
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
7. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form
von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt
der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
4. Beförderungsleistungen
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungs-
bedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an
der entsprechenden Stelle hingewiesen.
. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie 5vorFlug verbindlich den Abschluss
eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Bu-
chungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über
Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder
direkt über 5vorFlug. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Be-
stätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug über die von Ihnen ge-
wünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse)
oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und 5vorFlug zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Abweichende Vereinbarungen müssen von 5vorFlug schriftlich bestätigt werden.
. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine
Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen /
Reiseunterlagen / Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rech-
nung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kun-
dengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1,
D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf den Reisepreis sind durch sie wie folgt zu leisten:
a) Zahlungen auf die von Ihnen gebuchte(n) Pauschalreise unter der Voraussetzung des
Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsschein bzw. auf die gebuchte(n) touris-
tische(n) Einzelleistung(en) sind nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung
42 Tage vor Reiseantritt fällig.
Prämien für von Ihnen über 5vorFlug gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Zier 14) sind in
voller Höhe mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.
Bei Verträgen, die weniger als 42 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesam-
te Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
b) Sämtliche Zahlungen sind von Ihnen – möglichst unter Angabe der auf der Buchungs-
bestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer - ausschließlich mittels einer der
auf der Zahlungsseite aufgeführten Zahlungsarten zu leisten. Die Verlinkung zur jeweils
gültigen Zahlungsseite ist auf der Buchungsbestätigung/Rechnung enthalten. Zur gül-
tigen Zahlungsseite gelangen Sie ausschließlich durch diese Verlinkung, freie Eingaben
auf andere Zahlungsseiten sind nicht zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der
Zahlungseingang bei 5vorFlug maßgeblich.
c) Im Allgemeinen bietet 5vorFlug folgende Zahlungsarten an:
- Bei Buchungen bis acht Tage vor Abreise: PayPal, SOFORT Überweisung, Kreditkarte und
Überweisung
- Bei Buchungen ab sieben Tage vor Abreise: PayPal, SOFORT Überweisung, Kreditkarte
- Für Reiseleistungen im Zusammenhang mit Kuba (Flug nach oder von Kuba, Nur-Hotel
oder Pauschalreise, Zwischenstopps in Kuba) wird die Zahlungsart PayPal nicht angeboten.
- Für Buchungen von Nur-Hotels wird die Zahlungsart Barzahlung am Airport nicht an-
geboten.
- Für Buchungen von Nur-Flügen und Flug-Pauschalreisen (Flug + Hotel) ab sieben Tagen
vor Abreise wird die Zahlungsart Barzahlung am Airport nur teilweise, je nach Verfüg-
barkeit eines Handlingagenten, angeboten.
(3) Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach erfolgtem Zahlungseingang bei 5vorFlug
- unter der 5vorFlug von Ihnen mitgeteilten E-Mail-Anschrift per PDF-Datei oder
- soweit 5vorFlug von Ihnen keine E-Mail-Anschrift vorliegt, über Ihren Reisevermittler, bei
dem Sie gebucht haben
- im Falle kurzfristiger Buchungen ab sieben Tagen vor Abreise per PDF-Datei unter der
von Ihnen mitgeteilten E-Mailanschrift oder am Ihnen bekannt gegebenen Hinterle-
gungsschalter am Airport gegen Barzahlung (Ausnahmen siehe oben) - und soweit in
der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegeben auch per EC-Karte mit Geheim-
zahl - des Reisepreises zzgl. 30 Euro Hinterlegungsentgelt.
Erfolgt die Ausstellung der Buchungsbestätigung/Rechnungsstellung und Zahlung über
Ihren Reisevermittler, so erhalten Sie die Reiseunterlagen in der Regel nur von diesem.
(4) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich 5vorFlug
nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadens-
ersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Zier 7 (2) in Verbindung mit den
dort bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen
abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung
ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Bu-
chungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von 5vor-
Flug bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Darstellung auf den ver-
anstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des
Reisevermittlers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbe-
stätigung/Rechnung von 5vorFlug.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für 5vorFlug nicht verbindlich.
(2) 5vorFlug behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher
Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreen und vom vereinbar-
ten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss not-
wendig werden und von 5vorFlug nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
Eine solche Leistungsänderung wird 5vorFlug nur vornehmen, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchti-
gen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. 5vorFlug wird Sie über
solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis
über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Zier 3 (2))
oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags ge-
worden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von 5vorFlug gesetzten angemessenen
Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit
5vorFlug in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten
für Sie anzubieten.
Reagieren Sie gegenüber 5vorFlug nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Hatte 5vorFlug für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaenheit geringere Kosten wird Ihnen der Dierenzbetrag er-
stattet.
(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch an-
zusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
. Beförderungsleistungen bei Pauschalreisen und touristischen
Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die
gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei touristischen Einzel-
leistungen in Form von reinen Flugleistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt
gemäß Zier 3 (2).
. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
5vorFlug wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be-
stimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenen-
falls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaen und Mitführen der behördlich not-
wendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Rei-
senden. Dies gilt nicht, wenn 5vorFlug unzureichend oder falsch informiert hat.
5vorFlug haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden 5vorFlug mit der Besor-
gung beauftragt haben, es sei denn, dass 5vorFlug eigene Pflichten verletzt hat.
6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von 5vorFlug
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Er-
klärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 5vorFlug 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5vorFlug kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfor-
dernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der
Reisende 5vorFlug als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die 5vorFlug (z.B. seitens
der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch
die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarilasse bei Flugtickets, Ticketausstel-
lungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet 5vorFlug ein Bearbeitungs-
entgelt von € 30.-.
. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist gegenüber 5vorFlug zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler ge-
bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist oder soweit nicht
am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von 5vorFlug unterliegen und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroen
worden wären.
Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertrag-
lichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren
Leistungen als Reiseantrittsdatum.
b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat 5vorFlug Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist.
Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen
Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Entschädi-
gungen einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) 5vorFlug macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungs-
anspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters
5vorFlug und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reise-
leistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im
Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die
Pauschalierung die nachfolgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze
Anwendung.
bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 49 bis 36 Tage vor Reisebeginn 35%
ab 35 bis 22 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 85%
ab 7 Tage vor Reisebeginnbis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass 5vorFlug kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Ent-
schädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen,
zu deren vertragsgemäßer Erbringung 5vorFlug bereit und in der Lage war, bleibt der
Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich 5vorFlug in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen,
ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit
solche ersparten Aufwendungen an 5vorFlug erstattet werden, wird 5vorFlug diese auch
an Sie erstatten.
8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reise-
veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beför-
derungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern
die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die
Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaf-
ten. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertrags-
schluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei
den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom
Reiseveranstalter 5vorFlug Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängel-
anzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontakt-
person zu richten, damit Abhilfe geschaen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei
dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber
5vorFlug geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der
Reisende den Vertrag kündigen, sofern 5vorFlug eine vom Reisenden bestimmte ange-
messene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 5vorFlug verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprü-
che auf Minderung/Schadensersatz gegenüber 5vorFlug geltend gemacht werden. Diese
Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform
wird empfohlen.
. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
5vorFlug ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-
braucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von 5vorFlug für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkom-
men oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung
unberührt.
. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des
Todes und der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder
Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den
Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden
auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung
von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden
mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder
anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern.
. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherun-
gen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaft-
pflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit 5vorFlug oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt aus-
schließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprü-
che können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prä-
mien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss
der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie 5vorFlug zur Verfügung stellen, werden elekt-
ronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Been-
digung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. 5vorFlug hält bei
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmun-
gen der DSGVO ein.
. Ihr Vertragspartner für Reiseleistungen unter der Marke  vor Flug:
FTI Touristik GmbH
Anschrift: Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89 710 454 112
E-Mail: mail@5vorflug.de
AG München, HRB 71745
Stand: November 2022